Gesetze / Vermögensteuergesetz

VStG

§ 5 Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer, Entstehung der Steuer

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VStG%201974/5#abs-1 (1) Die Vermögensteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahrs (Veranlagungszeitpunkt, §§ 15 bis 17) festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VStG%201974/5#abs-2 (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahrs, für das die Steuer festzusetzen ist.

§ 4 § 6